Zuletzt aktualisiert am 9. Oktober 2022

Na, was kommt nach dem (baldigen) Verbot von 1CP-LSD? Während ihr an dieser Stelle pausieren und kurz den nächsten Namen verraten könnte, löse ich auf: Nicht 1CP-P-LSD, sondern 1cP-AL-LAD (ja, die Namen werden immer länger und schlimmer, ich hab Angst, wie die Desigerdrogen in Zukunft heißen werden).

Wärt ihr nicht darauf gekommen? Nun ich, erst mal auch nicht. Kenner dürfte der Name Al-LAD aber bekannt vorkommen.

Was es mit AL-LAD auf sich hat, könnt ihr hier nachlesen:

Überblick über 1cP-AL-LAD

1-Cyclopropionyl-N-Allyl-Nor-Lysergsäurediethylamid  (1cP-AL-LAD) ist vermutlich eine Prodrug von Al-LAD. Wahrscheinlich wird durch die Einnahme 1cP-AL-LAD zu AL-LAD umgewandelt.

AL-LAD wurde im Juni 2019 in Deutschland durch das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ verboten. Überraschenderweise trat, noch vor dem Verbot des aktuell noch legalen LSD-Derivat 1cP-LSD, im Dezember 2020 1cP-AL-LAD auf den Markt und wird seitdem als legal Designerdroge (Forschungschemikalie) in Online-Shops verkauft.

Dosierung von 1cP-AL-LAD

Achtung: 1cP-AL-LAD gibt es erst seit sehr kurzer Zeit! Die Dosierungsangaben sind Schätzungen, anhand der Dosierungsempfehlungen von AL-LAD. Alle Angaben ohne Gewähr.

Erste (spürbare) Wirkung20µg
Leichte Wirkung50 bis 100µg
Mittlere Wirkung100 bis 225µg
Starke Wirkung225 bis 350µg
Sehr starke Wirkung350µg+

Wirkungsdauer von 1cP-AL-LAD

Insgesamt7 bis 10 Stunden
Bis zu den ersten (spürbaren) Wirkungen/Veränderungen20 bis 60 Minuten
Hochkommen30 bis 60 Minuten
Höhepunkt (Peak)2.5 bis 5 Stunden
Runterkommen2 bis 3 Stunden
Nachwirkungen2 bis 18 Stunden

Wo kann man 1cP-AL-LAD kaufen?

1cP-AL-LAD lässt sich aktuell z.B. auf folgender Seite kaufen:

So heißt es in ihrer Produktbeschreibung etwa:

-Cyclopropancarbonyl​-6-Allyl-6-lysergsäurediethylamid, auch bekannt als 1cP-AL-LAD, ist ein neues und gesetzlich unreguliertes d-LSD-25 Analog.

Die Eigenschaften der Substanz 1cP-AL-LAD werden als ähnlich derer des klassischen d-LSD-25 beschrieben. Somit eröffnet sich interessierten Chemikern ein riesiges Spektrum an Möglichkeiten diese Substanzklasse, auch ohne Genehmigung des BfArm, zu erforschen.

1cP-AL-LAD kann nicht durch Kontakt mit Luftfeuchtigkeit zu d-LSD-25 hydrolysieren. Die Substanz bleibt unter atmosphärischen Bedingungen stabil.

Wir stellen 1cP-AL-LAD in Form von 150µg Pappen/Blotter zu Forschungszwecken zur Verfügung. Die Blotter sind mit der Aufschrift „1cP-AL-LAD“ gekennzeichnet.

Rechtliche Lage zu 1cP-AL-LAD

1cP-AL-LAD ist erst seit Dezember 2020 als Designerdroge auf dem Markt. Insofern wurde es noch nicht verboten und unter das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) gestellt.

Ob 1cP-AL-LAD in einem Schlag mit 1cP-LSD 2020 verboten werden wird oder vorerst noch legal bleiben wird in Deutschland, ist noch unklar.

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